Änderungen AAV, AVBayAAV und AVBayJG

zum 1. Mai 2023 wurde die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung – AAV) um den § 3 mit Ausnahmen für Fischotter erweitert. Zum 1. August 2023 sind zwei neue Verordnungen in Kraft getreten, die die in § 3 Abs. 4 Satz 1 und 2 AAV vorgesehenen Gebiete sowie die in § 3 Abs. 7 AAV erwähnten jagdrechtlichen Vorschriften, wie etwa die Aufhebung der Schonzeit, Vorgaben für die Fallenjagd und die jagdrechtliche Verwendung von Nachtsichttechnik regeln. Diese sind in der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts (GVBl.) vom 31. Juli 2023 erschienen:

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-485/

https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-487/

Die Verordnung zur Ausführung der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AVBayAAV) mit der Festlegung der Gebietskulisse und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) können in einer konsolidierten Fassung abgerufen werden unter:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVAAV/true

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVJG?hl=true

Zum 1. August 2023 hat auch die LfL auf ihrer Internetseite eine Höchstzahl von Fischottern, die jährlich in den nach AVBayAAV festgelegten Gebieten maximal getötet werden dürfen, veröffentlicht und aktualisiert den Stand tagesaktuell. Der Link zu der Internetseite lautet: https://www.lfl.bayern.de/fischotter-entnahme. Dort finden sich auch Hilfestellungen (insb. auch eine Checkliste zur Prüfung aller notwendigen Voraussetzungen einer Entnahme), die Teichwirte und Jäger unterstützen sollen, die an einer Entnahme von Fischottern interessiert sind.