Elektrofischerei

Hintergrund

Durchführung von Hegemaßnahmen

Der Elektrofischfang ist eine schonende Methode zur Durchführung von Hegemaßnahmen. Mit der Elektrofischerei können Fischbestandserhebungen durchgeführt und bei einer Störung des biologischen Gleichgewichts bestimmte Arten oder Jahrgänge aus den Gewässern entnommen werden. Für Fischbestandsbergungen wegen anstehender Baumaßnahmen ist die Elektrofischerei ebenfalls oft die beste Methode.

Funktionskontrolle und Beweissicherung

Große Bedeutung kommt der Elektrofischerei im Rahmen von Funktionskontrollen bei lebensraumverbessernden Maßnahmen, wie z.B. Renaturierung von Gewässern, Restaurierung von Laichplätzen oder Entlandungsmaßnahmen zu. Fischbestände können vor und nach der Maßnahme in definierten Untersuchungsstrecken erfasst und aus dem Vergleich der Ergebnisse entweder der Erfolg dokumentiert oder Defizite aufgezeigt werden. Gleiches gilt auch für die Beweissicherung bei Baumaßnahmen in und am Gewässer, wie z.B. Brücken, Wehre, Wasserkraftanlagen, Straßen und sonstige Gewässeraus- und umbaumaßnahmen, wo anhand der Ergebnisse Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen und/oder die Schadenshöhe verifiziert werden kann.

Geräte und Wirkung

Der Elektrofischfang wird vom Boot aus mit einem stationär benzinbetriebenen Aggregat oder als Watfischerei mit einem batterie- oder benzinbetriebenen Rückentragegerät ausgeübt. Als anwendbare Spannungsformen werden nur Gleichstrom bis 750 V und Impulsgleichspannung bis 1.000 V zugelassen. Der Elektrofischfang beruht auf dem Effekt, dass Fische in einem ausreichend starken Gleichstromfeld durch eine Zwangsreaktion mehr oder weniger zielgerichtet auf die ins Wasser eingetauchte Fangelektrode zuschwimmen (Taxis) und in deren Nähe kurz betäubt werden (Narkose, beginnende Tetanie). Auf diese Art und Weise kann der Fang leicht abgekeschert werden. Eine Elektrofischfanganlage besteht aus dem Gerät zur Spannungserzeugung sowie den beiden Elektroden Anode (Fangelektrode, positiver Pol) und Katode (Gegenelektrode, negativer Pol). Durch das Eintauchen der spannungsführenden Elektroden ins Wasser bilden sich um die Anode und die Katode räumlich sehr begrenzte elektrische Felder aus.

Mehr zum Thema findet sich im „Leitfaden für fischbiologische Erhebungen in Fließgewässern unter Einsatz der Elektrofischerei“ (1996).

Rechtlicher Rahmen und Voraussetzung für die Erlaubnis

Die Elektrofischerei darf nach § 19 BayAVFiG nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde (Berechtigungsschein) erteilt werden. Voraussetzung für den Berechtigungsschein ist ein Bedienungsschein (mehrtägiger Lehrgang am Institut für Fischerei an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in Starnberg mit Bestehen einer Prüfung) sowie ein gültiger Fischereischein des Elektrofischers, der Zulassungsschein für das Gerät (TÜV, alle drei Jahre) und eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme. Der Elektrofischer hat die Fangelektrode selbst zu führen und mindestens einen, im Sinn der Bestimmungen des VDE, unterwiesenen Helfer (i.d.R. zum Abkeschern) hinzuzuziehen.

Der genaue Zeitpunkt der Abfischung ist mindestens einen Tag vorher der örtlich zuständigen Polizeiinspektion der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen

Die Fachberatung für Fischerei ist rechtzeitig über die stattfindenden Befischungstermine schriftlich per E-Mail (fachberatung@bezirk-oberpfalz.de) zu informieren.

Die Befischungsergebnisse sind der Fachberatung für Fischerei binnen 10 Tage nach der Durchführung per E-Mail mitzuteilen.

Gesetzliche Vorschriften

Aus- und Fortbildung:

Das Lehrgangsprogramm des LfL Institut für Fischerei ist abrufbar unter https://www.lfl.bayern.de/ifi/bildung/029463/index.php

Kurse finden auch in Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberpfalz statt.

Material & Service für Verbandsmitglieder:

1. Material:

Im Verband stehen für die Elektrofischerei derzeit drei benzinbetriebene stationäre und ein batteriebetriebenes Rückentragegerät mit den entsprechenden Anoden sowie sonstige Fischerzeuge (Kescher, Behälter, etc.) zur Ausleihe bereit.

2. Genehmigungen:

Der Verband hat eine „Verbandsgenehmigung“. Dieser jährlich befristete Berechtigungsschein ermächtigt einen bestimmten Personenkreis (ca. 15 Elektrofischer) mit den vier Verbandsgeräten in sämtlichen Gewässern des Regierungsbezirks Oberpfalz, in denen der FVO selbst oder seine Mitgliedsvereine, Genossenschaften und Einzelpersonen fischereiberechtigt sind, die Elektrofischerei auszuüben.

4. Haftpflichtversicherung

In der Genehmigung ist die erforderliche Haftpflichtversicherung enthalten. Die Antragstellung erfolgt in Absprache mit dem Elektrofischer über die Geschäftsstelle des FVO.

Kontakt

Geschäftsstelle