Ehrenordnung

Die folgende Ordnung bildet den Rahmen, um Verdienste im Bereich der Fischerei verbandlich zu würdigen und auszuzeichnen. Sie ist weiterhin die Grundlage, um über das entsprechende Online-Formular oder einen schriftlichen Antrag eine Ehrung zu beantragen.

Ehrenordnung
des Fischereiverbandes Oberpfalz e.V.
(beschlossen in der Beiratssitzung am 24.09.2008)

Ordentliche und mittelbare Mitglieder des Fischereiverbandes Oberpfalz e.V., als auch außenstehende Personen, Behörden und Organisationen, welche sich um die Fischerei – gleich welcher Sparte – verdient gemacht haben, können nach Maßgabe dieser Ordnung geehrt werden.

Soweit es sich um Mitglieder von Vereinen und Genossenschaften (mittelbare Mitglieder) handelt, sollen in der Regel die bestehenden Ehrungsmöglichkeiten dieser Organisationen ausgeschöpft sein.

Für eine Ehrung durch den FVO bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. a) Ehrennadel in Silber
    Als Anerkennung besonderer Dienste um die Fischerei

    b) Ehrennadel in Gold
    Für hervorragende Verdienste um die Fischerei. Voraussetzung ist, dass die Ehrung nach Ziffer 1.a) bereits erfolgt ist.

    Über eine Ehrung nach Ziffer 1.a) und b) kann der Vorstand (§9 der Satzung) allein entscheiden.  
  2. a) Verdienstmedallie in Silber
    Als Anerkennung besonderer Dienste um die Fischerei in der Oberpfalz – also über die Vereinstätigkeit hinausgehend-.

    b) Verdienstmedallie in Gold
    Für herausragende Verdienste um die Fischerei in der Oberpfalz.

    Über eine Ehrung nach Ziffer 2.a) und b) entscheidet der Beirat.  
  3. a) Ehrenmitgliedschaft
    Gemäß § 3 der Satzung.

    b) Titel eines Ehrenvorsitzenden auf Lebenszeit
    Für ein verdientes Vorstandsmitglied nach § 9 der Satzung.  

Ehrungen nach Ziffer 1 erfolgen durch den 1. Vorsitzenden oder einen Vertreter des FVO in der Regel anlässlich einer Vereinsveranstaltung (Mitgliederversammlung, Jubiläum). Alle anderen Auszeichnungen werden im Rahmen von Veranstaltungen des Verbandes verliehen.

Anträge auf Ehrungen nach Ziffer 1 müssen mindestens 4 Wochen vor dem Ehrungstermin beim FVO eingegangen sein und die erforderlichen Angaben, wie Anschrift, Geburtsdatum und Dauer der Zugehörigkeit zur Organisation, sowie erworbene Verdienste um die Fischerei auf Vereins- bzw. Verbandsebene enthalten. Anzugeben sind auch alle bereits bisher durch den Verein/die Genossenschaft verliehenen Auszeichnungen.

Antrag für die Verleihung von Auszeichnungen