Die Mittel aus der Fischereiabgabe dienen zur Förderung der Fischerei in Bayern. Die Fischereiabgaberichtlinie wurde geändert und tritt zum 1.1.2022 in Kraft.
die drei Säulen des AHP
Hotspot-Programme | Standard-Programme | Sonderprogramme |
Für bestimmte, von den Fachberatungen für Fischerei festgelegte Zielfischarten, werden spezielle herausragende Gewässerstrecken (Hotspots) ausgewählt, die besondere und überregionale Bedeutung für die Wiederansiedelung bzw. Bestandserhaltung der jeweiligen Art haben | Durch die Fachberatung für Fischerei wird für jede zu besetzende Fischart eine geeignete Gewässerkulisse festgelegt. | Für stark bedrohte Fischarten kann eine Förderung von Besatzmaßnahmen im Rahmen von Sonderprogrammen erfolgen. Dazu ist eine eigene Antragstellung mit Projektierung und Projektbegleitung erforderlich. |
Fördersatz 75% | Fördersatz 50% | Fördersatz 100% |
– | Äsche, Bachforelle, Barbe, Elritze, Hasel, Huchen, Nase, Nerfling, Rutte | Sterlet, Frauennerfling, Karausche, Schlammpeitzger, Strömer, Schrätzer, Zingel, Streber |
Förderziel ist vor allem auch der Ausgleich nachteiliger zivilisatorischer Einflüsse auf die Fischbestände und den Lebensraum der Fische.
Grundlage aller Besatzfördermaßnahmen ist ein vom LFV konzipiertes oder von den BFV vorgelegtes Artenhilfsprogramm zur Besatzregelung, das mit der jeweiligen Fachberatung und dem LFV (Artenschutzreferat) abgestimmt sein muss.
How To AHP
Formular | Datei |
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AHP Gewässerliste des Bezirks | Herunterladen |
Antrag auf Zuwendung aus der Fischereiabgabe | Herunterladen |
Angaben für Besatzmaßnahmen zur Wiederbesiedlung und zum Bestandsaufbau | Herunterladen |
Ankündigung einer Besatzdurchführung | Herunterladen |
Herkunftszeugnis und Besatzbestätigung | Herunterladen |
Protokoll zur Entwicklung der Besatzmaßnahmen des Artenhilfsprogramms | Herunterladen |