Lebensraumverbessernde Maßnahmen - Beratung
Sie planen eine lebensraumverbessernde Maßnahme? Bitte beachten sie folgende Punkte:
- Frühzeitig das Beratungsangebot des Verbandes nutzen.
- Prüfung, welche Förderquellen genutzt werden können.
- Speziell bei der bayerischen Fischereiabgabe verlangt der Fördermittelgeber bei lebensraumverbessernden Maßnahmen die Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs, um den Vorgaben des Rechnungshofs zu entsprechen.
- Eine Beratung generiert keinen automatischen Anspruch auf Förderung, kann aber im Vorfeld unterstützen, damit die Förderung möglich wird.






