Änderungen AAV, AVBayAAV und AVBayJG
zum 1. Mai 2023 wurde die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung – AAV) um den § 3 mit Ausnahmen für Fischotter erweitert....