Förderportal
Förderanträge ab dem 1. Dezember 2025 - nur noch online
Wichtige Hinweise!
Mit Beginn des neuen Förderjahres 2026 fällt der Startschuss für die Antragstellung auf Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe über das Online-Förderportal des Landesfischereiverbandes e.V. (https://foerderportal.lfvbayern.de). Ab dem 1. Dezember 2025 können Förderanträge grundsätzlich nur noch über das Online-Förderportal eingereicht werden. Der komplette Fördervorgang - vom Antrag bis zur Auszahlung der Fördermittel - wird über dieses Portal transparent abgewickelt.
Ab dem 24. November 2025 erhalten Fischereivereine und Fischereiberechtigte, die in der Vergangenheit bereits Fördermittel über die Förderstelle im Landesfischereiverband Bayern e.V. bezogen haben, postalisch einen Leitfaden für ihre Erstregistrierung im System.
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Seite des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. (www.lfvbayern.de) sowie über die Hotline-Nummer 089/642726-52.
Weiterhin gilt:
Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Anträge müssen bis spätestens 15. September gestellt werden.
Alle Mittel müssen bis 15. November abgerufen werden, ggf. muss eine Verlängerung, schriftlich mit einer Begründung der Verzögerung, frühzeitig beantragt werden.
Der Verwendungsnachweis muss spätestens 1 Monat nach Beendigung der Maßnahme eingereicht werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei 150 €






