Lebensraumverbessernde Maßnahmen - Beratung

Sie planen eine lebensraumverbessernde Maßnahme? Bitte beachten sie folgende Punkte:

  • Frühzeitig das Beratungsangebot des Verbandes nutzen.
  • Prüfung, welche Förderquellen genutzt werden können.
  • Speziell bei der bayerischen Fischereiabgabe verlangt der Fördermittelgeber bei lebensraumverbessernden Maßnahmen die Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs, um den Vorgaben des Rechnungshofs zu entsprechen.
  • Eine Beratung generiert keinen automatischen Anspruch auf Förderung, kann aber im Vorfeld unterstützen, damit die Förderung möglich wird.