Förderprogramm: Auenrenaturierung an Fließgewässern

am 01. Mai 2026 trat das Förderprogramm Aktionsprogramm- natürlicher Klimaschutz: Auenrenaturierung an Fließgewässern in Kraft. Dieses umfasst einen Fördertopf von ca. 4.6Mrd. Euro zur Förderung der Auenkulisse, Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts und der Klimaresilienz von Gewässern.

Die Förderung kann seitens Landesbehörden, kommunale Gebietskörperschaften, Kommunalverbände, Wasser- und Bodenverbände, sondergesetzliche Wasserverbände und Zweckverbände im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände, Stiftungen, Unternehmen des Privatrechts in Anspruch genommen werden.

Die Fördersätze belaufen sich auf 90 % für Vereine, Verbände und Weitere, 50 % seitens Landesbehörden. Auf Rückfrage beim zuständigen Beraterbüro „ZUG“ gibt es ausschließlich eine Maximaldeckelung, die sich auf 10 Mio. beläuft. Laut ZUG sind somit auch kleiner Maßnahmen möglich. Wichtig ist, dass der Bezug zur oben genannten Zielsetzung erkennbar ist.

Somit wären Maßnahmen zur natürlichen Gewässerentwicklung, Wiederanbindungen von Alt- und Nebenwasserstrukturen, Entfernung von Querbauwerken uvm. Bei entsprechender Planung und Dimension förderfähig.  

Vorab ist eine Skizzeneinreichung gefolgt von einem Antrag notwendig. Da die Antragsfrist im Dez. 2026 endet, ist eine Skizzeneinreichung sehr kurzfristig bis bestenfalls August einzureichen. Der Aufwand zur Skizzeneinreichung ist überschaubar. Für die konkreten Planungen, Planungsverfahren und Umsetzungen sind Fristen bis Ende 2029 definiert.