Jugend

Für alle Natur- und Angelbegeisterten unter 28 Jahre gibt es die Fischerjugend. Hier kann man mit Gleichgesinnten fachsimpeln, aktiv Naturschutz betreiben und eine schöne gemeinsame Zeit verbringen.

Zahlreiche Veranstaltungen, wie Zeltlager oder Kurse bieten Abwechslung.

Suchst du nach einer Gruppe in deiner Nähe oder möchtest du dich erst einmal informieren? Kontaktiere unseren Bezirksjugendleiter:

Eduard Kraft
E-Mail: jugend.fvopf@t-online.de

Bayerische Fischerjugend.

Wer ein Fangbuch für seine Jugendgruppe sucht, kann beim Verband eine Druckvorlage erhalten. Zum Ausdrucken z.B. den Adobe Acrobat Reader verwenden. Hier die Einstellung 2 Seiten pro Blatt, und beidseitig bedrucken auswählen. Wer das Fangbuch anpassen möchte, bekommt auf Anfrage (info@fischereiverband-oberpfalz.de) die bearbeitbare Datei (ods) zugeschickt.

Angeln ab 7 Jahren – Rahmenbedingungen und Empfehlungen der bayerischen Fischerjugend

2025 wurde das Fischereigesetz geändert. Daher haben sich Änderungen für Kinder- und Jugendliche ergeben. Hier die Empfehlungen der bayerischen Fischerjugend zum Umgang mit den Regelungen in der Praxis.
Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr darf ein Kind bzw. Jugendlicher unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der/die Minderjährige muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen staatlichen Fischereischein haben, ein Erlaubnisschein ist nicht zwingend notwendig. Wenn die Aufsichtsperson aber so beim Fischen eingreifen muss, dass sie selbst den Fischfang ausübt, benötigt sie ebenso einen Erlaubnisschein – z.B. wenn ein Fisch durch die Aufsicht gedrillt werden muss. Der/die Minderjährige darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte dies nicht auf nur eine Handangel beschränkt hat. Der Jungfischer muss sich mit einem Ausweisdokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) ausweisen können.
Weitere Informationen: https://fischer-jugend.de/angeln-fuer-kinder-und-jugendliche-in-bayern
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung machen. Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst ab seinem 14. Geburtstag.
Wichtig: Die Regeln für das Heranführen von Kindern und Jugendlichen (Schnupperangeln) bleiben erhalten! 0-17-Jährige, die an die Angelfischerei herangeführt werden, dürfen im Sinne des Tierschutzes weder lebende Fische abködern, betäuben und töten noch eine eigene Angelausrüstung verwenden!
Der Fischereischeininhaber ist wie bisher verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher fischereilicher Regelungen. Dem Kind/dem Jugendlichen dürfen nur Handlungen überlassen werden, für die es seinem Alter und seiner persönlichen Reife, Einsichts- und Handlungsfähigkeit nach fähig ist.
Alles Wichtige zu den Rahmenbedingungen findet ihr auf Website der Fischerjugend unter den FAQs.
Weitere Informationen findet ihr auch auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. (aktualisiert am 18.02.2025)
Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft! Konkret bedeutet das für die Jugendleitungen: Ihr könnt jetzt bereits 7-Jährige in eure Vereine und Jugendgruppen aufnehmen. Diese brauchen zuvor keinerlei Bürokratie mehr auf sich zu nehmen! Ein Jugendfischereischein ist nicht notwendig. Das sehen wir generell als sehr positiv an, da wir nun schon jüngeren potenziellen Mitgliedern das Angeln im Verein niedrigschwellig unter Anleitung der Jugendleitungsteams ermöglichen können.
Unsere Empfehlung für Vereine lautet wie folgt: Wir würden es begrüßen, wenn die Vereine bereits Kinder ab 7 Jahren regulär in den Verein mit aufnehmen und in die Jugendgruppe integrieren.
Eventuell muss hierfür je nach Satzung des Vereins eine Satzungsänderung erfolgen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch für die Jungfischerinnen und Jungfischer Beiträge abzuführen sind. Das kommt sowohl der Vereinsjugend, als auch der Bezirks- und Landesjugend zu Gute. Weiterhin sind durch eine ordentliche Mitgliedschaft die versicherungsrechtlichen Fragestellungen bei Vereinsveranstaltungen der Jugendgruppe geklärt.

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